Im Zuge der Coronakrise haben es meist KMU schwer an Kreditmittel zu kommen. Dies betrifft vor allem Unternehmen "in Schwierigkeiten" die per Definition keine KfW-Mittel in Anspruch nehmen können. All diesen Firmen droht jetzt oder in naher Zukunft das Aus.
Mittlerweile wurde auch wieder die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wieder zurückgenommen. Dies hat
zur Folge, dass Sie bei Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und drohender Zahlungsunfähigkeit verpflichtet sind, innerhalb von 21 Tagen einen Insolvenzantrag zu
stellen.
Wir haben uns darauf spezialisiert, insolvenzgefährdete Unternehmen im Rahmen der vorinsolvenzlichen Sanierungsmöglichkeiten über das StaRUG zu restrukturieren und wieder erfolgreich am Markt zu etablieren.
Dies gibt Ihnen die Möglichkeit Ihr insolvenzgefährdetes Unternehmen risikolos zu veräussern bevor eine Insolvenzverschleppung vorliegt.
So erhält auch der Käufer ausreichend Zeit das Unternehmen in Eigenverwaltung oder im Rahmen einer übertragenden Sanierung neu am Markt zu positionieren.