Im Zuge der Coronakrise haben es meist KMU schwer an Kreditmittel zu kommen. Dies betrifft vor allem Unternehmen "in Schwierigkeiten" die per Definition keine KfW-Mittel in Anspruch nehmen können. All diesen Firmen droht jetzt oder in naher Zukunft das Aus.
Die am 24.3.2020 vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz beschlossenen Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht,
haben u.a. zur Folge, dass die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt wurde.
So können Sie Ihr insolvenzgefährdetes Unternehmen risikolos veräussern. Der Käufer erhält auch ausreichend Zeit das Unternehmen in Eigenverwaltung oder im Rahmen einer übertragenden Sanierung neu am Markt zu positionieren.