Voraussetzungen
Um GmbH-Anteile verkaufen und übertragen zu können, müssen Sie in der Gesellschafterliste im Handelsregister als solcher aufgeführt sein. Die Gesellschaftsanteile dürfen nicht verpfändet oder mit sonstigen Rechten Dritter belastet sein. Sämtliche Gesellschafter müssen ihre Anteile verkaufen wollen. Bei juristischen Personen als Auslandsgesellschaftern sollten diese im Transparenzregister gelistet sein oder es muss zumindest der "wirtschaftlich Berechtigte" benannt werden können.
Die Prüfung der Gesellschafterliste erfolgt durch den Notar.
GmbH-Anteilsübertragung
Die Käuferin übernimmt Ihre GmbH mit all ihren Forderungen und Verbindlichkeiten (Aktiva & Passiva).
Ausgenommen hiervon sind persönliche Bürgschaften, die Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter privat übernommen haben.
Sobald einvernehmlich die Höhe des Kaufpreises und sonstiger Regelungen festgelegt wird, steht der notariellen Beurkundung nichts mehr im Wege.
Ablauf
Im Zuge der notariellen Beurkundung verkaufen und übertragen Sie Ihre GmbH-Anteile - ohne Gewährleistung - mit sofortiger Wirkung. Eine entsprechend neue Gesellschafterliste wird vom Notar dem Handelsregister sofort elektronisch übermittelt.
Sie werden als Geschäftsführer abberufen und entlastet.